Vereinbarungskatalog
Allgemein:
- Alle Schulpartner sind um regelmäßigen Austausch und
wertschätzende Kommunikation miteinander bemüht. - Alle Schulpartner sind um regelmäßigen Austausch und
wertschätzende Kommunikation miteinander bemüht. - Rücksichtnahme und Achtsamkeit sind auch im
Schulhof oberstes Gebot. - Bei Schul- und Klassenveranstaltungen wird um
verlässliche Teilnahme gebeten.
Schüler und Schülerinnen
- müssen die vereinbarten Klassenregeln einhalten.
- sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
teilzunehmen. - besuchen die Unverbindlichen Übungen und
schulbezogenen Veranstaltungen, für die sie sich
gemeldet haben, verpflichtend bis Schulschluss. - betreten das Schulhaus durch den Haupteingang ab
7.45 Uhr. - bringen die benötigten Unterrichtsmittel und
Materialien mit. - dürfen die Fenster nur unter Aufsicht von
Erwachsenen bedienen. - sind für den Sport mit Turnkleidung ausgerüstet.
- trennen ordnungsgemäß den Müll und verschmutzen
weder das Schulhaus noch den Garten. - halten in der Garderobe Ordnung und dürfen
Kleidungsstücke und Schuhe anderer Schüler nicht
verstecken. - dürfen das Schulgebäude oder den Schulhof ohne
Benachrichtigung der Aufsichtsperson nicht
verlassen. - halten sich nur im Bereich des Schulgeländes auf, wo
sie in Sichtweite zu der Aufsichtsperson stehen. - verlassen das Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss
in aufgeräumtem Zustand. - schalten Handys beim Betreten des Schulgeländes
ausnahmslos aus. - übergeben bei Zuwiderhandlung unverzüglich Handys,
Smartwatches und andere Gegenstände, welche die
Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören
(Gameboy, scharfe Gegenstände…) auf Verlangen der
Aufsichtsperson (Rückgabe erfolgt an die/den
Erziehungsberechtigte/n bzw. nach
Unterrichtsschluss). - nehmen keine Scooter oder ähnliche Fahrzeuge mit in
das Schulgebäude, sondern verwenden die dafür
vorgesehenen Abstellplätze im Hof/vor der Schule. - benützen während der Unterrichts- und
Nachmittagsbetreuungszeiten keine privaten,
mitgebrachten Fahrzeuge (Fahrräder, Scooter, etc.). - treten den Heimweg nach Unterrichtsende sofort an.
- reinigen ihre Schuhe und Kleidung nach der Hofpause
vor dem Betreten des Schulhauses. - halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen
Regeln.
Freizeitpädagoginnen des GTS- Teams
- betreuen die GTS- Kinder in altersgemischten
Gruppen. - führen regelmäßig sportliche Freizeitstunden durch.
- gehen bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder ein
und ermöglichen den Kindern ihren Nachmittag selbst
zu gestalten. - halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen
Regeln.
Eltern
- sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler
pünktlich und regelmäßig in die Schule kommen. - schicken ihre Kinder nur in gesundem Zustand in die
Schule. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben. - melden das Fernbleiben eines Schülers/einer
Schülerin wie in den Klassenforen vereinbart. - halten bei längerem Fernbleiben mit der Schule
Kontakt und bringen gegebenenfalls eine ärztliche
Bestätigung. - melden übertragbare Krankheiten bei den
KlassenlehrerInnen. - kontrollieren das Elternheft bzw. Schoolfox täglich,
da es ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen
Schule und Elternhaus ist, und unterschreiben
Mitteilungen. - geben geänderte Telefonnummern und Adressen
rasch bekannt. - sind während der Unterrichtszeiten ihrer Kinder
telefonisch erreichbar. - beschaffen die benötigten Unterrichtsmittel, die am
Anfang des Schuljahres bekanntgegeben werden,
kontrollieren sie während des Schuljahres und
ergänzen diese, wenn nötig. - respektieren die pädagogischen Arbeitsbereiche der
Lehrerinnen und Lehrer und erkennen sie als DEREN
Kompetenzen an, die sie mit pädagogischem
Fachwissen und persönlichem Engagement
bestmöglich erfüllen. - nehmen bei Unklarheiten direkten Kontakt zur
betroffenen Person auf
(Lehrerinnen und Lehrer, Freizeitpädagoginnen und
Freizeitpädagogen, Direktorin, etc.) - beachten und respektieren die Unterrichts- und
Arbeitszeiten der Lehrerinnen und Lehrer und
vermeiden so Gespräche zwischen Tür und Angel. Bei
Bedarf bitte Gesprächstermine vereinbaren! - beaufsichtigen bei Schulfesten ihre eigenen Kinder
(besonders nach dem offiziellen Teil), damit den
Kindern nichts zustößt bzw. an der Schule keine
Schäden entstehen. - werden gebeten Schadenersatz zu leisten, wenn
Eigentum der Schule (z. B. Bücher aus der
Schulbibliothek) oder das eines Mitschülers/einer
Mitschülerin vom eigenen Kind mutwillig beschädigt
wird. - halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen
Regeln.
Standort Prochaskagasse:
- Am Standort in der Prochaskagasse handelt es sich
um eine Anrainerstraße, wobei das Befahren des
Schulhofes mit dem Auto nur mit Genehmigung
erlaubt ist. Die dadurch gewonnene autofreie Fläche
steht nur unseren Schülerinnen und Schülern zur
Verfügung. - Eltern begleiten ihr Kind nur bis zum Schulhaustor.
- Die Frühbetreuung findet nur am Standort
Stattegger Straße statt. Kinder der Prochaskagasse
können dieses Angebot trotzdem nutzen und werden
um 07:45 von der Stattegger Straße in die
Prochaskagasse begleitet.
Standort Stattegger Straße:
- Für den Standort in der Stattegger Straße gilt eine
allgemeine Hausschuhpflicht. Schuhe sind von Kindern
und von Erwachsenen in der Garderobe abzustellen.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein eigenes
„Patschensackerl“ – die Hausschuhe sind vor dem
Verlassen des Schulhauses dort hineinzugeben. - Die GTS befindet sich ausschließlich am Standort
Stattegger Straße. - An diesem Standort ist es möglich die Kinder mit dem
Auto direkt vor die Schule zu bringen. Die Stellplätze
sind ausschließlich zum Ein- und Aussteigen der
Schülerinnen und Schüler zu nutzen und sollen NICHT
zum Parken genutzt werden. - Eltern begleiten ihr Kind nur bis zum Schuleingang.
- Kinder, die für die Frühbetreuung angemeldet sind,
haben sich ab 7 Uhr in den dafür vorgesehenen
Räumen einzufinden. - An diesem Standort befindet sich ein Snoezelenraum.
Dabei handelt es sich um einen Raum, in welchem über
Licht-, Klang- und Tonelemente, Aromen und Musik
Sinnesempfindungen ausgelöst werden. Diese wirken
auf die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche entspannend. Es gibt einen Stundenplan, in den die
PädagogInnen die Kinder im Vorhinein eintragen
können. Es darf in diesem Raum nicht gejausnet
werden.
Lehrer und Lehrerinnen
- übernehmen die Aufsicht eine viertel Stunde vor
Unterrichtsbeginn, während der Unterrichtszeit, für
angemeldete Kinder in der Nachmittagsbetreuung und
bei schulbezogenen Veranstaltungen. - stehen den Eltern für Gespräche nur nach
Vereinbarung ausnahmslos vor oder nach dem
Unterricht zur Verfügung. - organisieren regelmäßig wichtige schulische
Veranstaltungen und sorgen für deren reibungslosen
Ablauf (z.B. Schulforen, Bewertungsgespräche, KELGespräche,
Elternsprechtage, Schulgottesdienste,
Adventkranzsegnung, Tag der offenen Tür,
Klassenforen, Elternabende, Faschingsumzug, etc.). - geben die Termine für diese Veranstaltungen
rechtzeitig bekannt- siehe Anhang „TERMINE“ - informieren die Klassenelternvertreter über die
Auswahl der Schulbücher. - übernehmen für mitgebrachte Gegenstände wie Rodel,
Scooter, Mobiltelefone, etc. keine Haftung. - handeln bei Feueralarm folgendermaßen:
Alle sich im Schulhaus befindenden Personen
verlassen, ohne sich umzukleiden, geordnet und ohne
Panik das Schulhaus entsprechend dem dafür
vorgesehenem Fluchtweg. - begleiten mit Unterstützung von Schulassistenten
unsere Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Bedürfnissen nach Unterrichtsschluss beim Wechsel
von der Klasse in die GTS bzw. zum Schulbus und
sorgen so für eine geordnete Übergabe. - unterrichten die GTS-Kinder am Nachmittag in der Lernzeit.
- halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen
Regeln.
GEGENSEITIGES VERTRAUEN UND RESPEKTVOLLER
UMGANG ZWISCHEN LEHRERINNEN, SCHÜLERINNEN,
DER SCHULLEITERIN UND DEN ELTERN SIND DIE
GRUNDVORRAUSSETZUNGEN FÜR EINE HARMONISCHE
SCHULPARTNERSCHAFT UND SOLLEN VON ALLEN
BEACHTET WERDEN!
WIR ELTERN UND LEHRER/INNEN HABEN DIE
GEMEINSAME VERANTWORTUNG UNSEREN KINDERN
EIN VORBILD ZU SEIN!
Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht
gegeneinander. Es geht nur miteinander.
“WIR ALLE SIND SCHULE“
Diese Schulvereinbarung ist Grundlage für das Handeln aller
Beteiligten an der Volksschule Graz Andritz. Mit unserer
Unterschrift verpflichten wir uns, die Schulvereinbarung
einzuhalten. Den Download zur PDF der Schulvereinbarung finden Sie hier: