Vereinbarungskatalog
Vereinbarungen für eine gelungene Schulpartnerschaft der VS Graz-Andritz
Allgemein:
- Alle Schulpartner sind um regelmäßigen Austausch und wertschätzende Kommunikation miteinander bemüht.
- SchülerInnen und Erwachsene sind freundlich zueinander und begegnen sich mit Achtung und Respekt.
- Rücksichtnahme und Achtsamkeit sind auch im Schulhof oberstes Gebot.
- Bei Schul- und Klassenveranstaltungen wird um verlässliche Teilnahme gebeten.
- Es ist nicht erlaubt Schoolfox Nachrichten in sozialen Medienforen zu veröffentlichen.
Standort Prochaskagasse:
- Am Standort in der Prochaskagasse handelt es sich um eine Anrainerstraße, wobei das Befahren des Schulhofes mit dem Auto nur mit Genehmigung erlaubt ist. Die dadurch gewonnene autofreie Fläche steht nur unseren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
- Eltern begleiten ihr Kind nur bis zum Schulhaustor.
- Die Frühbetreuung findet ab 06:45 im Erdgeschoss statt.
Spielplatzregeln
- Kein Schlagen, Treten, Boxen, Schupfen, Spucken.
- Keine Schimpfwörter.
- Auf der Schaukel sind maximal 3 Kinder erlaubt.
- Es darf kein Kind vor oder hinter der Schaukel stehen, wenn gerade geschaukelt wird.
- Auf der Rutsche darf nur gerutscht werden – kein Hinauf- oder Hinuntergehen.
- Es darf kein Wasser in die Sandkiste geleert werden.
- Mit dem Sand in der Sandkiste darf nicht geworfen werden.
- Wenn gerade ein Kind auf einer der Reckstangen turnt, muss auf genug Abstand geachtet werden (Verletzungsgefahr).
- Die Freizeitpädagoginnen entscheiden, wann die Möglichkeit besteht ein Tretfahrzeug zu benutzen. Die Kinder dürfen diese nicht alleine herausnehmen und auch nicht alleine verräumen.
- Die Überdachung ist ein Ruheort zum Lego spielen, Basteln, Malen oder um Gesellschaftsspiele zu spielen.
- Die Kinder dürfen nur in den Graben, wenn dieser nicht gatschig ist (wird dann gesperrt), es dürfen auch keine Löcher in den Boden gegraben werden.
Freizeitpädagoginnen des GTS- Teams
- betreuen die GTS- Kinder in altersgemischten Gruppen.
- führen regelmäßig sportliche Freizeitstunden durch.
- gehen bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder ein und ermöglichen den Kindern ihren Nachmittag selbst zu gestalten.
- bieten verschiedene Kurse an.
- kommunizieren über Schoolfox.
- halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen Regeln.
Eltern
- sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler pünktlich und regelmäßig in die Schule kommen.
- schicken ihre Kinder nur in gesundem Zustand in die Schule. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben.
- melden das Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin über Schoolfox.
- halten bei längerem Fernbleiben mit der Schule Kontakt und bringen nach Aufforderung eine ärztliche Bestätigung.
- melden übertragbare Krankheiten bei den KlassenlehrerInnen.
- kontrollieren das Elternheft bzw. Schoolfox täglich, da es ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus ist, und unterschreiben Mitteilungen.
- geben geänderte Telefonnummern und Adressen rasch bekannt.
- sind während der Unterrichtszeiten ihrer Kinder telefonisch erreichbar.
- beschaffen die benötigten Unterrichtsmittel, die am Anfang des Schuljahres bekanntgegeben werden, kontrollieren sie während des Schuljahres und ergänzen diese, wenn nötig.
- überweisen anstehende Beträge bis zum Ende der Frist.
- respektieren die pädagogischen Arbeitsbereiche der Lehrerinnen und Lehrer und erkennen sie als DEREN Kompetenzen an, die sie mit pädagogischem Fachwissen und persönlichem Engagement bestmöglich erfüllen.
- nehmen bei Unklarheiten direkten Kontakt zur betroffenen Person auf (Lehrerinnen und Lehrer, Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, Direktorin, etc.)
- beachten und respektieren die Unterrichts- und Arbeitszeiten der Lehrerinnen und Lehrer und vermeiden so Gespräche zwischen Tür und Angel. Bei Bedarf bitte Gesprächstermine vereinbaren!
- beaufsichtigen bei Schulfesten ihre eigenen Kinder (besonders nach dem offiziellen Teil), damit den Kindern nichts zustößt bzw. an der Schule keine Schäden entstehen.
- werden gebeten Schadenersatz zu leisten, wenn Eigentum der Schule (z. B. Bücher aus der Schulbibliothek) oder das eines Mitschülers/einer Mitschülerin vom eigenen Kind mutwillig beschädigt wird.
- halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen Regeln.
Termine
- Das Schulforum findet immer am 2. Donnerstag im Oktober statt.
- Der erste Elternsprechtag findet immer am Donnerstag im November statt.
- Die Adventkranzsegnung findet immer am Mittwoch vor dem ersten Adventsonntag statt.
- Der zweite Elternsprechtag findet am oder 3. Donnerstag im April statt.
- Der Elternabend für die zukünftigen ersten Klassen findet immer am oder 3. Mittwoch und Donnerstag im Juni statt.
- Die Schulanfangs- und die Schulschlussfeiern werden multireligiös gestaltet. Sie finden immer am Mittwoch in der 3. Schulwoche in der Aula am Standort Stattegger Straße statt.
- Die Weihnachtsgottesdienste sind nur für die christlichen SchülerInnen gedacht. Sie finden immer am letzten Mittwoch vor Weihnachten Wenn SchülerInnen eines anderen Glaubens daran teilnehmen möchten, dann sind sie herzlich dazu eingeladen, wenn die Eltern zustimmen. Für Kinder mit einem anderen Glaubensbekenntnis ist eine Beaufsichtigung in einer Schulklasse gewährleistet.
- Die katholische Ostermesse findet in den geraden Jahren am Mittwoch vor den Osterferien und in den ungeraden Jahren am Mittwoch nach Ostern statt. Für Kinder mit einem anderen Glaubensbekenntnis ist eine Beaufsichtigung in einer Schulklasse gewährleistet.
- Änderungen aufgrund unvorhergesehener Umstände sind möglich.
Standort Stattegger Straße:
- Für den Standort in der Stattegger Straße gilt eine allgemeine Hausschuhpflicht. Schuhe sind von Kindern und von Erwachsenen in der Garderobe abzustellen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein eigenes „Patschensackerl“ – die Hausschuhe sind vor dem Verlassen des Schulhauses dort hineinzugeben.
- Die GTS befindet sich ausschließlich am Standort Stattegger Straße.
- Die Regeln der GTS sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten – siehe Anhang „Regeln in der GTS“.
- An diesem Standort ist es möglich die Kinder mit dem Auto direkt vor die Schule zu bringen. Die Stellplätze sind ausschließlich zum Ein- und Aussteigen der Schülerinnen und Schüler zu nutzen und sollen NICHT zum Parken genutzt werden.
- Eltern begleiten ihr Kind nur bis zum Schuleingang.
- Kinder, die für die Frühbetreuung angemeldet sind, haben sich ab 06:45 Uhr in den dafür vorgesehenen Räumen einzufinden.
- An diesem Standort befindet sich ein Snoezelenraum. Dabei handelt es sich um einen Raum, in welchem über Licht-, Klang- und Tonelemente, Aromen und Musik Sinnesempfindungen ausgelöst werden. Diese wirken auf die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche entspannend. Es gibt einen Stundenplan, in den die PädagogInnen die Kinder im Vorhinein eintragen können. Es darf in diesem Raum nicht gejausnet werden. Das Mitnehmen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
Schüler und Schülerinnen
- müssen die vereinbarten Klassenregeln einhalten.
- sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
- besuchen die Unverbindlichen Übungen und schulbezogenen Veranstaltungen, für die sie sich gemeldet haben, verpflichtend bis Schulschluss.
- betreten das Schulhaus durch den Haupteingang ab 7.45 Uhr.
- bringen die benötigten Unterrichtsmittel und Materialien mit.
- dürfen die Fenster nur unter Aufsicht von Erwachsenen bedienen.
- sind für den Sport mit Turnkleidung ausgerüstet.
- trennen ordnungsgemäß den Müll und verschmutzen weder das Schulhaus noch den Garten.
- halten in der Garderobe Ordnung und dürfen Kleidungsstücke und Schuhe anderer Schüler nicht verstecken.
- dürfen das Schulgebäude oder den Schulhof ohne Benachrichtigung der Aufsichtsperson nicht verlassen.
- halten sich nur im Bereich des Schulgeländes auf, wo sie in Sichtweite zu der Aufsichtsperson stehen.
- verlassen das Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss in aufgeräumtem Zustand.
- schalten Handys beim Betreten des Schulgeländes ausnahmslos aus.
- nutzen Smartwatches ausschließlich als Uhr.
- übergeben bei Zuwiderhandlung unverzüglich Handys, Smartwatches und andere Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören (Gameboy, scharfe Gegenstände…) auf Verlangen der Aufsichtsperson (Rückgabe erfolgt an die/den Erziehungsberechtigte/n bzw. nach Unterrichtsschluss).
- nehmen keine Scooter oder ähnliche Fahrzeuge mit in das Schulgebäude, sondern verwenden die dafür vorgesehenen Abstellplätze im Hof/vor der Schule.
- benützen während der Unterrichts- und Nachmittagsbetreuungszeiten keine privaten, mitgebrachten Fahrzeuge (Fahrräder, Scooter, etc.).
- treten den Heimweg nach Unterrichtsende sofort an.
- reinigen ihre Schuhe und Kleidung nach der Hofpause vor dem Betreten des Schulhauses.
- halten sich im Schulhof an die von den Klassenlehrern bzw. den Klassenlehrerinnen ausgesprochenen Regeln, vor allem an den Spielgeräten.
- halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen Regeln.
Lehrer und Lehrerinnen
- übernehmen die Aufsicht eine viertel Stunde vor Unterrichtsbeginn, während der Unterrichtszeit, für angemeldete Kinder in der Nachmittagsbetreuung und bei schulbezogenen Veranstaltungen.
- stehen den Eltern für Gespräche nur nach Vereinbarung ausnahmslos vor oder nach dem Unterricht zur Verfügung.
- organisieren regelmäßig wichtige schulische Veranstaltungen und sorgen für deren reibungslosen Ablauf (z.B. Schulforen, Bewertungsgespräche, KEL-Gespräche, Elternsprechtage, Schulgottesdienste, Adventkranzsegnung, Tag der offenen Tür, Klassenforen, Elternabende, Faschingsumzug, etc.).
- geben die Termine für diese Veranstaltungen rechtzeitig bekannt- siehe Anhang „TERMINE“
- informieren die Klassenelternvertreter über die Auswahl der Schulbücher.
- übernehmen für mitgebrachte Gegenstände wie Rodel, Scooter, Mobiltelefone, etc. keine Haftung.
- handeln bei Feueralarm folgendermaßen:
Alle sich im Schulhaus befindenden Personen verlassen, ohne sich umzukleiden, geordnet und ohne Panik das Schulhaus entsprechend dem dafür vorgesehenem Fluchtweg. - begleiten mit Unterstützung von Schulassistenten unsere Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen nach Unterrichtsschluss beim Wechsel von der Klasse in die GTS bzw. zum Schulbus und sorgen so für eine geordnete Übergabe.
- unterrichten die GTS-Kinder am Nachmittag in der Lernzeit.
- kommunizieren über Schoolfox.
- halten sich an die oben erwähnten standortbezogenen Regeln.
GEGENSEITIGES VERTRAUEN UND RESPEKTVOLLER
UMGANG ZWISCHEN LEHRERINNEN, SCHÜLERINNEN,
DER SCHULLEITERIN UND DEN ELTERN SIND DIE
GRUNDVORRAUSSETZUNGEN FÜR EINE HARMONISCHE
SCHULPARTNERSCHAFT UND SOLLEN VON ALLEN
BEACHTET WERDEN!
WIR ELTERN UND LEHRER/INNEN HABEN DIE
GEMEINSAME VERANTWORTUNG UNSEREN KINDERN
EIN VORBILD ZU SEIN!
Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht
gegeneinander. Es geht nur miteinander.
“WIR ALLE SIND SCHULE“
Diese Schulvereinbarung ist Grundlage für das Handeln aller
Beteiligten an der Volksschule Graz Andritz. Mit unserer
Unterschrift verpflichten wir uns, die Schulvereinbarung
einzuhalten. Den Download zur PDF der Schulvereinbarung finden Sie hier: